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Nachfolgemodell der auslaufenden distriktsärztlichen Versorgung

Gemeindebund Steiermark und Ärztekammer haben sich nach vielen und langwierigen Verhandlungen mit Unterstützung des Landes Steiermark auf eine gemeinsame Lösung für ein Nachfolgemodell der auslaufenden

distriktärztlichen Versorgung geeinigt.

Gemeindebund  Steiermark  und  Ärztekammer  haben  sich  nach  vielen  und langwierigen Verhandlungen mit Unterstützung des Landes Steiermark auf eine gemeinsame  Lösung  für  ein  Nachfolgemodell  der  auslaufenden distriktärztlichen Versorgung geeinigt. 

 

Nach der Abschaffung des sogenannten Distriktsärztesystem in der Steiermark durch einen  Beschluss  des  Landtags  vor  12  Jahren  übten  die  beim  Land Steiermark angestellten  und  Pensionsberechtigten  Disktriktsärztinnen  ihre  Tätigkeit  weiterhin aus, es wurden aber keine neuen Anstellungsverhältnisse begründet. 

 

In  den  letzten  Jahren  kam  es  aber  insbesondere  bei  Totenbeschauen  zu Verzögerungen, da die Zahl von 277 Distriktsärztinnen und -ärzten im Jahr 2003 (in 268 Sanitätsdistrikten) durch Pensionierungen auf nunmehr 136 geschrumpft ist und in vielen Gemeinden die niedergelassenen Ärzte nicht dazu bewegt werden konnten, die  Leistungen  des  Gemeindesanitätsdienstes,  zwar  bezahlt  aber  ohne  Anstellungsverhältnisse zum Land Steiermark, zu erbringen. 

 

Nach  vielen  langwierigen  Gesprächen  und  Verhandlungen  über  die  Lösung  der Praxisproblematik  rund  um  die  Totenbeschau  in  der  Steiermark  zwischen  dem Gemeindebund  und  der  Ärztekammer  konnte  man  sich  schließlich  auf  eine gemeinsam  getragene  Vorgangsweise  für  die  Zukunft  einigen.  „Maßgeblich  an  der Lösung beteiligt war auch das Land Steiermark, wobei Landesrat Mag. Christopher Drexler  hier  die  Bemühungen  der  früheren  Gesundheitslandesrätin  Mag.  Edlinger-Ploder fortgeführt und zu einem Abschluss gebracht hat.“ betont Bürgermeister LAbg. Erwin Dirnberger, Präsident des Gemeindebundes Steiermark. 

 

Ärztinnen  und  Ärzte,  die  Bereitschaftsdienst  haben, werden  die  Totenbeschauen durchführen,  sie  schließen  dafür  Verträge  mit  den  Gemeinden  ab.  Darüber  gibt  es eine Vereinbarung zwischen Gemeindebund und Ärztekammer, zu der auch ein neu ausgearbeitetes Vertragswerk gehört. Den Verträgen liegt die Gemeindearzt-EntgeltVerordnung  zugrunde,  in  der  die  Kosten  geregelt  sind.  Die Bereitschaftsdiensthonorare  für  diese  Ärztinnen  werden  erhöht,  die  Finanzierung erfolgt über den steirischen Gesundheitsfonds. „Ebenso werden die Pauschalen für Totenbeschauen auf Kosten der Gemeinden und UBG-Untersuchungen auf Kosten des  Landes  erhöht“,  zeigt  sich  Dr.  Jörg  Garzarolli, Vizepräsident  der  Ärztekammer erfreut. 

 

Weiters  übernehmen  die  Gemeinden  die  Kosten  der  Vertretung  von Distriktsärztinnen  und  -ärzten  an  Wochenenden  und  Feiertagen,  sowie  bei  Urlaub, Krankheit  und  Verhinderung  bei  Fortbildungen  und  den  freiwilligen Bereitschaftsdienst bei Nacht. 

 

Bis  zur  gesetzlichen  Umsetzung  der  Vereinbarungen  soll  eine  vorschussweise Anwendung  der  Verhandlungsergebnisse  die  Versorgung der  Bevölkerung 

sicherstellen.  „Wir  haben  bereits  Vorschläge  für  die  notwendigen  gesetzlichen Anpassungen  ausgearbeitet,“  so  Dr.  Martin  Ozimic,  Geschäftsführer  des Gemeindebundes Steiermark. 

 

Die  Unterfertigung  des  Vertrages  zwischen  dem  Gemeindebund  und  der Ärztekammer  über  die  gemeinsam  getragene  Lösung  bildet  somit  nicht  nur  den symbolischen Abschluss der langen Verhandlungen. 

 

Auch das System der Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz (UbG) wird auf  neue  Beine  gestellt.  Diese,  bis  dato  vorwiegend von  Distrikts-  und Gemeindeärzten  durchgeführten  Untersuchung  von  Menschen,  über  deren Einweisung  in  ein  psychiatrisches  Krankenhaus  entschieden  werden  muss,  sollen künftig  vermehrt  vonAmtsärzten  und  niedergelassene  Ärzten  in  einem eigenen Bereitschaftsdienst übernommen werden.

 

Gesundheitslandesrat  Mag.  Christopher  Drexler und  Präsident  Erwin  Dirnberger zeigen  sich  ebenso  „zufrieden  mit  den Ergebnissen  und  hoffen,  dass  sich die nunmehr gefundenen Lösungen auch in der Praxis bewähren werden".

 

Für weitere Informationen:

Landesgeschäftsführer Mag. Dr. Martin Ozimic

Gemeindebund Steiermark

Telefon: 0664/5060873 

Mail: <link btn>post@gemeindebund.steiermark.at