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Basiszinssatz zur Ermittlung des Referenzzinssatzes ab dem 1.4.2015

Schreiben der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz- und Abzinsungssätze

Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten wird der geltende Basissatz weiter gesenkt. Ab dem 1. April 2015 gilt ein Satz von 0,28 %.