Zum Inhalt springen

Basissatz zur Ermittlung des Referenzzinssatzes ab dem 1.11.2019

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt mit dem Rundschreiben 07/2019 die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz-, Abzinsungs- und Rückforderungssätze.

Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. November 2019 ein Basissatz von - 0,33 %.