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Auswirkungen der Gemeindestrukturreform auf anhängige Verfahren nach den Stimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010

Mit Schreiben der Abteilung 7 Landes– und Gemeindeentwicklung vom 01.12.2014, GZ: ABT07-43201/2014-8, erging eine Information betreffend Gemeindevereinigung - Überleitung von Verordnungen des eigenen Wirkungsbereiches gemäß § 11 Abs. 2 GemO. Es ist davon auszugehen, dass in Einzelfällen am 01.01.2015 aufsichtsbehördliche Genehmigungsverfahren betreffend Gemeinden, die aufgrund von Gebietsänderungen nicht mehr bestehen, noch anhängig sind. Überdies kann auch der Fall vorliegen, dass Verfahren zur Erlassung oder Änderung von Raumordnungsplänen zwar begonnen, jedoch bis zum 31.12.2014 im Wirkungsbereich der Gemeinde nicht mehr abgeschlossen werden konnten. Da diesbezüglich Rechtsunsicherheiten bestehen können, ergeht beiliegende Information.