Am 11. September hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-525/12 zugunsten Deutschlands entschieden. Das Verfahren drehte sich um die Auslegung des Kostendeckungsprinzips in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und um die Frage, ob Wassernutzungen wie Aufstauungen oder private Entnahmen kostenpflichtig sind. Aufgrund der Brisanz des Themas hatten sich Dänemark, Ungarn, Österreich, Finnland, Schweden und Großbritannien dem Verfahren als Streithelfer angeschlossen.