Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Gemeindebund Steiermark ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website www.gemeindebund.steiermark.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA weitgehend vereinbar. „Weitgehend vereinbar" bedeutet, dass einzelne Teile den Anforderungen nicht vollständig entsprechen; sie sind unten aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Übernommene Dokumente. Im Archiv stehen mehr als 1.500 PDF-Dateien aus den Jahren vor dem Relaunch. Sie stammen von unterschiedlichen Stellen, sind teilweise eingescannt und nicht durchgehend barrierefrei aufbereitet. Eine nachträgliche Aufbereitung des gesamten Bestandes wäre unverhältnismäßig (§ 5 WZG); benötigen Sie ein Dokument in zugänglicher Form, erhalten Sie es auf Anfrage.
- Bilder im Archiv. Die aus der Vorgängerseite übernommenen Fotos tragen keine Alternativtexte, weil das Ausgangsmaterial keine enthielt. Die zugehörigen Bildunterschriften wurden übernommen.
- Eingebundene Seminardaten. Die Seminarübersicht wird aus einem Fremdsystem geladen. Die Darstellung liegt in unserer Hand, die Texte der einzelnen Seminare kommen jedoch aus der Verwaltung dieses Systems und können Formatierungen enthalten, die wir nicht vorgeben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 6. August 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung: Die Seiten werden bei jeder Änderung automatisiert gegen die Regeln von axe-core (WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA) geprüft, zusätzlich auf Umbruchverhalten zwischen 320 und 1920 Pixel Breite, auf die Gliederung der Überschriften und auf die Bedienbarkeit mit der Tastatur.
Rückmeldung
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns:
Gemeindebund Steiermark
Ivica-Osim-Platz 2/7, A-8041 Graz
post@gemeindebund.steiermark.at
+43 316 822079
Wir antworten so rasch wie möglich.
Beschwerdeverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine, können Sie sich an die Beschwerdestelle wenden. Zuständig ist der Sozialministeriumservice, der ein Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchführt.