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Basiszinssatz zur Ermittlung des Referenzzinssatzes ab dem 1.8.2017

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übermittelt mit dem Rundschreiben 04/2017 angeschlossen die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz-, Abzinsungs- und Rückforderungssätze. 

Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten wird der geltende Basissatz weiter gesenkt und gilt ab dem 1. August 2017 ein Satz von 0,13 %.