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Basiszinssatz zur Ermittlung des Referenzzinssatzes ab dem 1.7.2020

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt mit dem Rundschreiben 03/2020 die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz- und  Abzinsungssätze. 

Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. Juli 2020 ein Basissatz von -0,15 %.