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Basissatz zur Ermittlung des Referenzzinssatzes ab dem 1.8.2019

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt mit dem Rundschreiben 04/2019 die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz-, Abzinsungs- und Rückforderungssätze.

Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. August 2019 ein Basissatz von -0,15 %.

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