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Basissatz zur Ermittlung des Referenzzins-satzes ab dem 1.12.2020

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt mit Rundschreiben 11/2020 die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz- und Abzinsungssätze. Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. Januar 2021 ein Basissatz von -0,45 %.

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